Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) zur
Anwendung im Geschäftsverkehr mit
Unternehmern i.S. von § 14 BGB
Verwender der AGB ist die
Memorysolution GmbH
Hafenstr. 17
D-79206 Breisach
Telefon: +49 7667 9469-0
Fax: +49 7667 9469-69
E-Mail: info@memorysolution.de
Sitz : Breisach
Handelsregister: HRB 700126
Geschäftsführer: Gerald Diercks
Plattform der EU-Kommission zur Online-Streitbeilegung: www.ec.europa.eu/consumers/odr
1. Geltung
1.1. Diese AGB gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern i.S. von § 14 BGB.
1.2. Unsere Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich; abweichende oder uns ungünstige ergänzende Bedingungen des Käufers werden auch dann nicht Vertragsinhalt, wenn wir diesen nicht gesondert widersprechen.
1.3. Der Vertragsinhalt richtet sich nach den schriftlichen Vereinbarungen. Weitere Vereinbarungen sind nicht getroffen. Vertragsänderungen oder -ergänzungen sind nur wirksam, wenn sie von uns schriftlich bestätigt werden.
1.4. Änderungen der Bedingungen werden bei Dauerschuldverhältnissen dem Käufer jeweils schriftlich unter Kennzeichnung der geänderten Bestimmungen mitgeteilt und gelten als vereinbart, wenn der Käufer das Dauerschuldverhältnis fortsetzt, ohne innerhalb angemessener Frist zu widersprechen.
1.5. Unter „Ware“ im Sinne dieser AGB sind alle vertragsgemäß dem Käufer zu überlassenden Gegenstände einschließlich Software, auch soweit sie unkörperlich, z.B. durch elektronische Übertragungsmittel zur Verfügung gestellt wird, zu verstehen.
2. Angebot und Vertragsschluss
2.1. Angebote sind freibleibend und unverbindlich. In öffentlichen Äußerungen, wie Katalogen, Prospekten, Rundschreiben, Anzeigen, Abbildungen, Werbung und Preislisten enthaltenen Angaben über Eigenschaften gehören nur zur Beschaffenheit, soweit sie auch Vertragsbestandteil geworden sind. Öffentliche Äußerungen eines dritten Herstellers oder seines Gehilfen gehören nur zur Beschaffenheit der Ware, wenn sie im Vertrag vereinbart sind oder wir sie uns ausdrücklich und schriftlich in öffentlichen Äußerungen zu Eigen gemacht haben. Verkaufsangestellte von MSO sind nicht befugt, mündliche Nebenabreden zu treffen oder mündliche Zusicherungen zu geben, die über den schriftlichen Kaufvertrags hinausgehen.
2.2. Angebote des Käufers gelten als angenommen, wenn wir sie schriftlich bestätigt haben, z.B. durch Auftragsbestätigung oder Vorauszahlungsrechnung, oder die Lieferung oder Leistung ausgeführt haben.
2.3. Beschaffenheitsangaben enthalten keine Garantie (Zusicherung) im Sinne des § 276 Abs. 1 BGB und keine Garantie im Sinne des § 443 BGB, wenn wir eine solche nicht ausdrücklich schriftlich übernommen haben. Leistet ein dritter Hersteller eines Produktes eine Garantie, wird diese in gleichem Umfang an den Käufer weitergeben.
3. Lieferbedingungen, Teillieferungen
3.1 Liefertermine oder -fristen, die verbindlich oder unverbindlich vereinbart werden können, bedürfen der Schriftform.
3.2 Die Gefahr des Untergangs und der Verschlechterung geht, unabhängig von der Regelung der Transportkosten, mit Auslieferung an die mit der Versendung beauftragte Person auf den Käufer über, auch wenn wir die Versendung selbst durchführen. Dies gilt nicht bei Bringschulden.
3.3 Unsere Lieferpflicht steht unter dem Vorbehalt rechtzeitiger und richtiger Selbstbelieferung, soweit wir unsererseits die rechtzeitige Bestellung nachweisen können. Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt oder von Ereignissen. die MSO die Lieferung nicht nur vorübergehend wesentlich erschweren oder unmöglich machen -- hierzu gehören Arbeitskampf behördliche Anordnungen usw., auch wenn sie bei Lieferanten von MSO auftreten, hat MSO auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. Sie berechtigen MSO, die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten. MSO wird dem Käufer diese Hindernisse unverzüglich mitteilen. Dauert die Behinderung länger als zwei Monate, kann der Käufer hinsichtlich des noch nicht erfüllten Vertrages zurücktreten, Ein Schadensersatzanspruch steht ihm nicht zu. Bei Vertragsänderungen, die die Lieferfrist beeinflussen können, verlängert diese sich angemessen, sofern nicht besondere Vereinbarungen hierzu getroffen werden. MSO ist berechtigt, Leistungen zurückzubehalten, solange der Käufer mit Vertragspflichten auch aus anderen Verträgen in Verzug ist.
3. 4 Eine Verlängerung der Leistungsfrist tritt ebenfalls ein, solange die Parteien über eine Änderung der Leistung verhandeln oder wir ein Nachtragsangebot unterbreiten, nachdem sich Annahmen in unserem Angebot, die Vertragsbestandteil geworden sind, als unzutreffend herausstellen.
3. 5 Die Einhaltung unserer Lieferverpflichtung setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Käufers voraus. Bei nicht fristgemäßer Abnahme durch den Käufer, sind wir unter Vorbehalt aller weiteren Rechte berechtigt, ihm eine angemessene Nachfrist zu setzen, nach deren Ablauf anderweitig über die Ware zu verfügen und den Käufer mit angemessen verlängerter Nachfrist zu beliefern. Im Rahmen einer Schadensersatzforderung können wir 10 % des vereinbarten netto-Preises als pauschale Entschädigung fordern, sofern nicht nachweislich nur ein geringerer Schaden entstanden ist. Die Geltendmachung eines tatsächlich höheren Schadens bleibt uns vorbehalten.
3. 6 Teillieferungen, Teilleistungen und entsprechende Abrechnungen sind zulässig, wenn sie für den Käufer nicht unzumutbar sind
4. Preise, Zahlung, Aufrechnung, Zurückbehaltungsrechte, Abtretungsverbot
4.1 Sofern nicht anders angegeben, gelten alle Preise ab Lager zzgl. gesetzlicher MwSt. Verpackung, Versand und Versicherung werden grundsätzlich gesondert berechnet. Rechnungen sind, wenn nicht anders vereinbart, innerhalb von 7 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig. Gerät der Kunde mit einer Rechnung in Verzug, reduzieren sich die Zahlungsfristen aller übrigen Rechnungen auf eine Woche ab Rechnungsdatum. Im Falle von Zahlungsverzug werden Zinsen in Höhe von 8 % über dem Jeweiligen Basiszinssatz berechnet. Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten.
4. 2 Die Aufrechnung durch den Käufer ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig. Zur Ausübung von Zurückbehaltungsrechten ist der Käufer nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aus demselben Rechtsverhältnis berechtigt.
4.3 Die Abtretung der gegen uns gerichteten Ansprüche ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht im Anwendungsbereich des § 354a HGB.
5. Gefahrübergang und Versand
Die Gefahr geht auf den Käufer über, sobald die Sendung an die den Transport ausführende Person übergeben worden ist oder zwecks Versendung das Lager von MSO verlassen hat. Versandweg und -mittel sind der Wahl von MSO überlassen, wenn nicht ausdrücklich anderes vereinbart wird. Die Ware wird auf Wunsch und Kosten des Käufers versichert. Wird der Versand auf Wunsch des Käufers oder wegen von ihm zu vertretender Gründe verzögert, lagert Ware ab Anzeige Versandbereitschaft auf dessen Kosten und Gefahr.
6. Eigentumsvorbehalt
6.1 MSO behält sich das Eigentum an der Kaufsache bis zum Eingang aller Zahlungen aus dem Vertrag vor. Dieser Eigentumsvorbehalt besteht so lange fort, bis alle Forderungen aus der Geschäftsverbindung inkl. künftig entstehender Ansprüche beglichen sind.
6.2 Der Käufer ist verpflichtet, die Waren pfleglich zu behandeln und sie auf eigene Kosten gegen Feuer-, Wasser-, Diebstahl- und Vandalismusschäden ausreichend zum Neuwert zu versichern. Erforderliche Wartungs- und Inspektionsarbeiten muss er auf eigene Kosten rechtzeitig durchführen.
6. 3 Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat der Käufer MSO unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, damit wir Klage gemäß § 771 ZPO erheben können. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, uns die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Käufer für den uns entstandenen Ausfall.
6.4 Bei vertragswidrigem Verhalten, insbesondere Zahlungsverzug, ist MSO nach Mahnung nebst Fristsetzung zum Rücktritt und Rücknahme der Ware berechtigt. Zur Geltendmachung des Eigentumsvorbehalts ist ein Rücktritt nicht erforderlich. Eine etwaige Warenrücknahme erfolgt im Zweifel nur sicherheitshalber.
6. 5 Der Käufer ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordentlichen Geschäftsverkehr zu verarbeiten und zu veräußern, solange er nicht in Verzug ist. Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen sind unzulässig. Die aus Weiterverkauf oder sonstigem Rechtsgrund (Versicherung, unerlaubter Handlung) bzgl. der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen (inkl. sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent) tritt der Käufer bereits jetzt sicherheitshalber in vollem Umfang an MSO ab. MSO ermächtigt den Käufer widerruflich, die abgetretenen Forderungen für Rechnung von MSO im eigenen Namen einzuziehen. Diese Einzugsermächtigung kann widerrufen werden, wenn der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt.
6. 6 Verarbeitung oder Umbildung erfolgen stets für MSO als Hersteller, jedoch ohne Verpflichtung für MSO. Erlischt das (Mit-)Eigentum von MSO durch Verbindung, wird bereits jetzt vereinbart, dass das (Mit-)Eigentum an der einheitlichen Sache wertanteilsmäßig (Rechnungswert) auf MSO übergeht. Der Käufer verwaltet das (Mit-)Eigentum von MSO unentgeltlich. Die so entstehenden Miteigentumsrechte gelten als Vorbehaltsware im Sinne dieser Bedingungen. MSO kann verlangen, dass der Käufer abgetretene Forderungen und Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern die Abtretung mitteilt.
6.7 MSO verpflichtet sich, die Sicherheiten auf Verlangen des Käufers insoweit freizugeben, als der Wert der Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 20 % übersteigt.
7. Mängelrüge und Gewährleistung
7.1 MSO gewährleistet, dass die Produkte frei von Fabrikations- und. Materialmängeln sind. Die Gewährleistungsfrist beträgt, sofern nicht anders vereinbart, zwei Jahre.
7.2 Beim Kauf gebrauchter Waren sind die Rechte des Käufers wegen Sachmängeln ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Schadensersatzansprüche und Ansprüche aus einer von uns erteilten Zusicherung (Garantie, § 276 Abs. 1 BGB) oder Garantie (§ 443 BGB) oder wenn wir den Mangel arglistig verschwiegen haben (§ 444 BGB).
7.3 Der Käufer hat die Ware unverzüglich nach Eintreffen auf Menge, Beschaffenheit und zugesicherte Eigenschaften zu untersuchen (§ 377 HGB). Offensichtliche Mängel sind unverzüglich schriftlich bei MSO zu rügen. Mängel, die auch bei sorgfältiger Prüfung nicht sogleich entdeckt werden können, sind unverzüglich nach Entdeckung schriftlich mitzuteilen.
7.4 Eine Haftung für normale Abnutzung ist ausgeschlossen. Bei berechtigten Beanstandungen erfolgt nach Wahl von MSO Nachbesserung oder Neulieferung. Schlägt die Nachbesserung oder Neulieferung nach angemessener Frist wiederholt fehl kann der Käufer vom Vertrag zurücktreten oder Minderung verlangen.
7.5 Werden Betriebs- oder Wartungsanweisungen nicht befolgt, Änderungen am Produkt vorgenommen, Teile ausgewechselt oder Verbrauchs- Materialien verwendet, die nicht den Originalspezifikationen entsprechen, entfällt jede Gewährleistung, wenn der Käufer eine entsprechend substantiierte Behauptung, dass einer dieser Umstände den Mangel herbeigeführt hat, nicht widerlegt.
7.6 Fehlt der verkauften Ware im Zeitpunkt des Gefahrüberganges eine zugesicherte Eigenschaft, steht dem Käufer ein Rücktrittsrecht zu. Schadensersatz kann er nur verlangen, soweit die Zusicherung den Zweck verfolgte, ihn gegen diesen Schaden abzusichern.
8. Allgemeine Haftungsbegrenzung
8.1 MSO haftet dem Grunde nach nicht für einfache Fahrlässigkeit ihrer Organe, gesetzlichen Vertreter, Angestellten oder sonstigen Erfüllungsgehilfen.
Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht für
• Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit durch mindestens fahrlässige Pflichtverletzung,
• sonstige Schäden durch mindestens grob fahrlässige Pflichtverletzung oder durch mindestens fahrlässige Verletzung vertragswesentlicher Pflichten (Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf),
• Schäden, die in den Schutzbereich einer von MSO erteilten Zusicherung (Garantie, § 276 Abs. 1 BGB) oder einer Garantie (§ 443 BGB) fallen, Ansprüche aus dem Produkthaftungsgesetz.
8. 2 Der Höhe nach ist die Haftung von MSO für einfache Fahrlässigkeit oder grob fahrlässiges Verhalten ihrer Erfüllungsgehilfen, die nicht gesetzliche Vertreter oder leitende Angestellte sind (einfache Erfüllungsgehilfen) auf den typischerweise bei Vertragsschluss zu erwartenden Schaden und bei Anspruch auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen auf die Höhe des Erfüllungsinteresses begrenzt. Bei Verlust von Daten haftet MSO im Falle einfacher Fahrlässigkeit nur für denjenigen Aufwand, der bei ordnungsgemäßer und regelmäßiger Datensicherung durch den Käufer für die Wiederherstellung der Daten erforderlich gewesen wäre.
8. 3 Diese Ziffer 8 gilt auch für deliktische Ansprüche des Käufers.
8.4 Soweit die Haftung nach dieser Ziffer 8 ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung unserer Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
9. Forderungsabtretung, Daten
MSO ist zum Verkauf der Forderungen aus Warenverkauf (z.B. im Wege des Factorings) inkl. Neben- und Sicherungsrechten berechtigt. Nach Information hierüber sind schuldbefreiende Zahlungen nun an den Faktor möglich, wobei Zahlungszeitpunkt der Eingang beim Faktor ist. Adressat von Gewährleistungsansprüchen bleibt MSO. Gerichtsstand ist in diesen Fall München, soweit es sich beim Vertragspartner um einen Kaufmann oder eine juristische Person öffentlichen Rechts handelt. Die Daten des Käufers werden bei MSO elektronisch erfasst, im Rahmen der Vertragserfüllung genutzt und an den Faktor weitergegeben.
10. Vertraulichkeit, Datenschutzbestimmungen, Mailadressen
10.1 MSO und der Kunde sind verpflichtet, alle im Rahmen der Geschäftsbeziehung erlangten vertraulichen Informationen, Geschäfts- oder Betriebsgeheimnisse vertraulich zu behandeln, insbesondre nicht an Dritte weiter zu geben oder anders als zu vertraglichen Zwecken zu verwerten.
10.2 MSO trägt dafür Sorge, dass alle Personen, die von MSO mit der Erfüllung des Vertrages betraut sind, die gesetzlichen Bestimmungen über den Datenschutz beachten. MSO erhebt, speichert, nutzt und verarbeitet personenbezogene Daten nur, soweit dies für die Durchführung des Vertrages erforderlich ist.
10.3 Erhält MSO im Zusammenhang mit dem Verkauf einer Ware oder Dienstleistung von dem Kunden, der Unternehmer ist, eine E-Mail-Adresse, ist MSO berechtigt, die Adresse zur Direktwerbung für eigene ähnliche Waren oder Dienstleistungen zu verwenden, wenn der Kunde der Verwendung nicht widersprochen hat und der Kunde bei Erhebung der Adresse und bei jeder Verwendung klar und deutlich darauf hingewiesen wird, dass er der Verwendung jederzeit widersprechen kann, ohne dass hierfür andere als die Übermittlungskosten nach den Basistarifen entstehen.
10.4 Der Käufer wird hiermit darauf hingewiesen, dass bei einer Bestellung angegebene E-Mail-Adressen von MSO auch zur Direktwerbung für eigene ähnliche Waren oder Dienstleistungen verwendet wird. Der Käufer kann dieser Verwendung jederzeit widersprechen.
11. Verpackungen
Beim Kauf bzw. bei der Überlassung von Hardware übernimmt der Kunde die Entsorgung der Verpackungen und am Ende der Nutzungsdauer die Entsorgung der gelieferten Hardware, soweit diese in das Eigentum des Kunden übergegangen ist.
12. Erfüllungsort, Gerichtsstand, Rechtswahl
Erfüllungsort für alle Verpflichtungen und Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ist, soweit es sich beim Vertragspartner um einen Kaufmann oder eine juristische Person öffentlichen Rechts handelt, Breisach, wobei wir jedoch berechtigt sind, den Käufer an einem anderen gesetzlichen Gerichtsstand zu verklagen. Das Vertragsverhältnis unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.
13. Salvatorische Klausel
Die Unwirksamkeit von Bestimmungen in diesen Vertragsbedingungen oder einer sonst zwischen den Parteien vereinbarten Bestimmung hat keinen Einfluss auf die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dieser Allgemeinen Lieferungs- und Leistungsbedingungen oder sonstiger Vereinbarungen. Die Parteien sind bei sonst zwischen den Parteien vereinbarten Bestimmungen verpflichtet an die Stelle der unwirksamen Bestimmungen solche wirksamen Bestimmungen zu setzen, die dem Sinn der unwirksamen Bestimmungen möglichst nahe kommen.